Trauung

Termin:
Sie wollen es wagen den Bund fürs Lebens zu schließen, alles ist geplant und bedacht worden, … ach ja, jetzt noch schnell den Pfarrer/die Pfarrerin anrufen …
So ist es manchen schon ergangen und dann ist die Kirche bereits belegt, der Pfarrer, die Pfarrerin durch dienstliche Verpflichtungen unabkömmlich oder aber auf Fortbildung oder sogar in Urlaub …

Daher: 
Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Pfarrer/Ihre Pfarrerin! Sie sprechen den Termin ab, der dann auch in unserem Belegungsplan für die Kirche notiert wird, dann können Sie in Ruhe in die weiteren Planungen einsteigen. Bei der Wahl des Termins gibt es eine Einschränkung: in der Karwoche, also der Woche vor dem Osterfest, sind keine Trauungen möglich. Haben Sie sich mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin auf einen Termin geeinigt, können Sie die Trauung in unserem Ev. Gemeindebüro anmelden. 

Sie finden das Anmeldeformular unter Trauanmeldung

Vielleicht möchten Sie es, so weit wie es Ihnen möglich ist, schon vorab ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen.
Übrigens: Wenn Sie sich evangelisch trauen lassen wollen, muss eine/r von Ihnen der ev. Kirche angehören.

Ort:
Sie können Sich bei uns in der Ev. Kirche Marktstr. trauen lassen oder auch in unserer Kleinkirche St. Heribert.

Traugespräch:
Einige Wochen vor der Trauung kommen Sie mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin zu einem Traugespräch zusammen. In diesem möchte Ihr Pfarrer / Ihre Pfarrerin Sie kennen lernen, nach Möglichkeit die offenen Fragen rund um die Trauung beantworten und mit Ihnen den Gottesdienst planen. Daher sollten Sie bis zum Traugespräch auch Ihren Trauspruch gewählt haben. Wenn Sie eine besondere musikalische Ausgestaltung Ihrer Trauung wünschen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit unserem Kantor auf.

Trauspruch:
Ein Trauspruch ist ein biblisches Wort, das Sie als Paar Ihr Leben lang begleiten soll. In aller Regel ist Ihr Trauspruch Grundlage der Predigt im Traugottesdienst und deswegen immer auch ein Bibelvers. Hier können Sie sich in Ruhe Vorschläge für Trausprüche ansehen.

Ökumenische Trauung:
Konfessionsverschiedene Paare wünschen sich häufig eine ökumenische Trauung. Hier sei kurz angemerkt, dass es sich dabei nicht um irgendeine Mischform der Trauung handelt. Theologisch und kirchenrechtlich ist es so: Entweder Sie lassen sich evangelisch trauen mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen, oder Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines/r evangelischen Pfarrers/Pfarrerin. Der Volksmund nennt dies „ökumenisch".

Segnungsgottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit:
Sie sind 25 Jahre oder fünfzig oder länger verheiratet? Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns mit Ihnen und können gerne einen Dank- und Segnungsgottesdienst feiern. Sprechen Sie einfach Ihren Pfarrer/Ihre Pfarrerin an und klären alles Weitere.

Trauung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften:
Gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften verbindet Liebe und gegenseitige Fürsorge. Ihr Miteinander ist verlässlich. Diese Lebensgemeinschaften sind auf Dauer angelegt und haben nach ihrem Selbstverständnis einen öffentlichen Charakter. Daher können sie auch gerne in unserer Gemeinde getraut werden.  Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer.